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Portale mit Köpfchen: Ein Memorandum über den richtigen Gebrauch von Portalen - Das ist der Titel eines Buches, welches sich in der Künstlerlounge in Dalaran finden läßt.

Inhalt[]

Wir haben nicht vor, populäre Transportmethoden, wie zum Beispiel Schiffe, Zeppeline oder Flugmeister zu, ersetzen. Dies sind billige, praktische und sichere Methoden des Transports. Portale, wenn sie richtig benutzt werden, sind allerdings mindestens genauso sicher und um einiges schneller.

DENNOCH: In der Praxis stellen Portale zumindest ein Problem und eine Bürde dar für jede Gesellschaft, die sie ihren Bürgern zur Verfügung stellt. Unter den Hauptsprüchen, die von den Kirin Tor entworfen und weiterentwickelt wurden (inklusive Verwandlung), ist es die Portaltechnologie, die am unmittelbarsten davor steht, mit einem Ausführungsverbot (außer in Notsituationen) belegt zu werden.

Warum die ganze Aufregung?

Zunächst einmal wachsen Leylinien nicht auf Bäumen. Das Überstrapazieren einer Leylinie mit Nutzern aus ganz Azeroth belastet die Infrastruktur, wodurch sie zeitweise ersetzt werden muss. Wir fordern von den Magiern für jedes Portal Reagenzsteuern ein und empfehlen ihnen, diese Steuern auf die Nutzer des Portals abzuwälzen. Allerdings decken diese Steuern nicht einmal ansatzweise den Zeitaufwand für das Ersetzen einer Leylinie, sondern nur die Materialkosten.

Bedenkt, das ein viel benutztes Portal auch ein sehr effizientes Portal ist: Wenn mehrer Personen ein einziges Portal benutzen, überlastet dies die Leylinien nicht zusätzlich, und dies soll gefördert werden. Ein Programm zur gemeinschaftlichen Nutzung von Portalen ist in Arbeit und sieht Steuervergünstigungen für Magier vor, die Portale nicht für weniger als (5) Personen erzeugen. Lest Eure aktuelle Ausgabe der "Kirin Tor Aktuell", um über die Fortschritte dieses Programms informiert zu sein.

ZWEITENS: Während ein sachgemäß benutztes Portal so sicher wie eine normale Zeppelinreise ist (oder sogar sicherer, wenn man die Ingenieurskunst der Goblins bedenkt), kann ein unsachgemäß benutztes Portal möglicherweise schlimme Konsequenzen nach sich ziehen. Es folgt eine Liste mit unabänderlichen Anweisungen zur sachgemäßen Benutzung von Portalen:

  • Regel #1: Portale dürfen nur in festgelegten Portalzonen der Kirin Tor erzeugt werden. Der gefährlichste Aspekt des Portalzaubers ist sein gewaltiges Potential. Uns ist klar, dass es für einen Magier einfach ist, eine Tür zu einem beliebigen Ort zu erzeugen. Um einem derartigen Vorgehen mit möglicherweise tödlichen Folgen Einhalt zu gebieten, bleibt uns keine andere Wahl, als dies mit dem Tod zu bestrafen.
Lizenz D-6 für Sonderfälle erlaubt eine uneingeschränkte Nutzung von Portalen, wird jedoch selten erteilt. Sprecht mit Eurem örtlichen Portallehrer, wenn Ihr diese Lizenz erwerben möchtet.
  • Regel #2: Erzeugt ein Portal an einer geeigneten Stelle und benutzt es sachgemäß. Portale dürfen nicht unter den Füßen anderer Personen erzeugt werden. Verweilt nicht auf halbem Wege innerhalb oder außerhalb eines Portals. Portale dienen weder zur Müllentsorgung noch als Schild. Setzt ein Portal nicht wie einen Regenschirm oder als Schutz gegen die Elemente ein. Tretet nicht aus einem Portal zurück, wenn Ihr es bereits zum Teil betreten habt. Versucht nicht, an die Ränder des Portals zu fassen, weder von Innen noch von Außen. Ein Portal verfügt nicht über "Haltegriffe", die Eurer Meinung nach die Nutzung vielleicht vereinfachen würden. Eine Beschädigung der Portalränder ist gefährlich.
  • Regel #3: Täusch oder zwingt niemals eine Person, durch ein Portal zu gehen. Das vergrault nicht nur Stammkunden, sondern ist auch äußerst gefährlich (siehe Regel #2).
  • Regel #4: Mit einem Verwandlungszauber belegte Lebensformen sollten Portale nicht passieren. Bisher hat dies noch stets zu Explosionen geführt. Das wird auch von "Verwandlung: Regeln & Vorschriften" abgedeckt.
  • Regel #5: Entfernt nicht den Flüssigkeitsfilter von einem Portalzauber. Portale blockieren von Natur aus große Mengen fließenden Wassers, damit sie auch unter Wasser erzeugt werden können. Um jedoch Wasserelementaren die Nutzung eines Portals zu ermöglichen, kann der Filter bei der Portalerzeugung weggelassen werden. Tut dies jedoch nicht unter Wasser! Wir fühlen uns dazu verpflichtet, den mittelschweren Schadensersatzfall 34-ZZ zu erwähnen: "Die große Dürre von Seenhain & Die große Flut von Eisenschmiede im Jahre 24 a.D."
  • Regel #6: Die Standardabmessungen eines Portals betragen in der Höhe 2,7432 Meter und in der Breite 4,5196 Meter. Die Erzeugung eines Portals doppelter Breite erfordert Lizenz G-16 für Sonderfälle und wird in der Regel nur Magiern erteilt, die mindestens 8 Jahre ohne Vorkommnisse Portale erzeugt haben. Sprecht mit euren örtlichen Portallehrer, wenn ihr diese Lizenz erwerben möchtet.

<Das geht noch hunderte Seiten so weiter ....>

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