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Der Lordmagistrat der Stadt Stormwind ist der oberste Beamte der Stadt und des Königreiches Sturmwind und steht damit der Magistratur der Stadt vor.

Geschichte[]

Während der Amtszeit Allistor van Croydens als Lordmagistrat entschieden König Anduin Wrynn (amtierender Prinz von Sturmwind) und Hochlord Bolvar Fordragon, van Croyden mit weiteren Vollmachten als denen von normalen Magistraten auszustatten. Damit sollten die Befehle von König und Hochlord in einer Person gebündelt und die Bürger und Verbündeten Sturmwinds einen fixen Ansprechpartner außerhalb des Schlosses haben. Nach der Ermordung van Croydens durch Kultisten wurde das Amt von Lord Arleigh von Falkenstein aus dem Adelsrat übernommen, der noch immer amtiert. Seine Amtszeit ist durch seinen zeitweiligen Rücktritt unterbrochen worden. In dieser Zeit übernahm Lord Aritas von Schwarzfels das Amt.

Voraussetzungen[]

Es gibt keine schriftlich festgelegten Vorraussetzungen für das Amt des Lordmagistraten. Er wird vom König nach dessen eigenen Kriterien benannt, die sich in der Regel darauf benennen lassen, dass er dem Königreich gegenüber loyal, eifrig und korrekt dient und einen hervorragenden Ruf besitzt. Einzige zwingende Bedingung ist, dass jeder Lordmagistrat Bürger Sturmwinds sein muss. Ein Adelstitel ist nicht zwingend erforderlich, die Ernennung zum Lord erfolgt parallel zur Berufung.

Befugnisse[]

Der Lordmagistrat steht der Stadtverwaltung Sturmwinds vor und besitzt auch ohne spezifische Order des Königs Befugnisse, die über die Stadtverwaltung hinausgehen, wie diplomatische oder militärische Angelegenheiten. Er ist zudem Vorsitzender des Stadtrates, benennt deren Mitglieder und ernennt auch den Kommandanten der Stadtwache Sturmwinds. Er ist desweiteren befugt, viele Handlungen stellvertretend (im Auftrag) des Königs durchzuführen, hierzu zählen insbesondere zeremonielle Belange wie die Vergabe von Adelstiteln, u. a. des Ritterschlags. Er genießt ständige Immunität und hat das Recht auf eine persönliche Leibwache. Das Amt des Lordmagistraten ist nicht zeitlich begrenzt und endet daher mit Rücktritt, Enthebung oder Tod.

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